Getreu dem Motto „zwei Personen, drei Meinungen“ kommt es immer wieder zu Ergebnissen im MMA, die von der einen oder anderen Partei angezweifelt werden. Fehler sind menschlich und daher ist es im Sinne der Fairness des Sports wichtig, dass es Mechanismen gibt, die es den Sportlern ermöglicht, Ergebnisse in Frage zu stellen und deren Änderung zu erwirken, sofern tatsächlich ein grober Fehler passiert ist.
Daher hatte der deutsche MMA-Verband, die German Mixed Martial Arts Federation (GEMMAF), im Jahre 2020 erstmalig ein Einspruchsverfahren eingeführt. Das Einspruchsverfahren gibt vor, unter welchen Voraussetzungen Ergebnisse im Nachhinein abgeändert werden können. Vor einiger Zeit hatten wir in unserer ersten Podcastfolge von den Feinheiten des Einspruchsverfahrens berichtet.
Nun hat die GEMMAF einige Anpassungen an dem Einspruchsverfahren vorgenommen. Dieser Artikel soll einen kurzen Überblick über die vorgenommenen Änderungen sowie deren Hintergründe geben. Die aktuellen Regularien der GEMMAF sind zu finden unter gemmaf.de/downloads
Änderung 1: Umbenennung der Regularien & Proaktive Untersuchung
Die Überschrift „Regularien zum Einspruchsverfahren“ wurde umbenannt in die allgemeinere Formulierung „Regularien zur Abänderung von Ergebnissen“.
Ergänzt wurde in Kapitel 2 der Regularien außerdem, dass „das technische Komitee der GEMMAF auch proaktiv eine Untersuchung anstoßen und Änderungen vornehmen kann, ohne dass ein Einspruch eingeht.“
Diese Änderungen sollen verdeutlichen, dass es nicht immer zwingend einen Einspruch benötigt, damit ein Ergebnis abgeändert werden kann. Das technische Komitee der GEMMAF kann also proaktiv eine Untersuchung einleiten und gegebenenfalls Ergebnisse abändern, sofern es den Verantwortlichen auffällt, dass während einer von der GEMMAF betreuten Veranstaltung Fehler passiert sind, die eine nachträgliche Änderung von Ergebnissen begründen könnten.
Änderung 2: Klarstellung zu Fouls
Der aufsehenerregende Einspruch nach dem Match zwischen Christian Eckerlin und Denilson De Oliveira bei OKTAGON MMA 33 hat gezeigt, dass auch ein vermeintliches Foul relevanten Einfluss auf den Matchverlauf haben kann (Details dazu in unserer ersten Podcastfolge). Entsprechend wurde nun klargestellt, dass nicht nur ein tatsächliches, sondern auch ein vermeintliches Foul ein Grund für die nachträgliche Änderung eines Ergebnisses sein kann, sofern das tatsächliche oder vermeintliche Foul das Ende des Matches relevant beeinflusst hat und durch den Referee nicht erkannt oder falsch bewertet wurde.
Änderung 3: Klarstellung zu Punktrichter-Entscheidungen
In Bezug auf Punktrichter-Entscheidungen wurde klargestellt, dass diese „Tatsachenentscheidungen sind, die auf Basis der vorhandenen Informationen live und vor Ort getroffen werden“. Wie eingangs erwähnt ist es normal, dass man zu ein und demselben Sachverhalt bzw. ein und derselben Runde verschiedene Meinungen haben kann. Allerdings sitzen nur die Punktrichter während des Matches an den entsprechenden Positionen und bewerten die Aktionen entsprechend der Judging-Kriterien. Entsprechend können insbesondere „knappe Urteile zugunsten der einen oder anderen Partei nicht zuverlässig für unrichtig erklärt werden“. Eine andere Meinung als die Punktrichter zu haben, genügt also nicht als Grund für die Änderung eines Ergebnisses.
Änderungen von Punktrichter-Entscheidungen sind hingegen möglich, wenn die Punktrichter nachweislich gegen ihre Pflichten verstoßen, also zum Beispiel unaufmerksam sind.
Änderung 4: Formalien von Einsprüchen
In Kapitel 3 wurde der folgende Satz aus den Regularien entfernt: „Zur Bestätigung des Einspruchs müssen der GEMMAF-Supervisor und ein Vertreter des Teams eine Unterschrift leisten.“
Die Praxis zeigte, dass diese Formalie nicht umgesetzt wurde. Daher wurde diese Vorgabe entfernt und der Prozess somit vereinfacht.
Änderung 5: Einspruchsgebühren und Verwendung
Die Bearbeitung der eingehenden Einsprüche geschieht auf ehrenamtlicher Basis durch das technische Komitee der GEMMAF. Das Thema Einsprüche und Ergebnisänderungen gewinnt zunehmend an Relevanz, wodurch die Arbeitsbelastung der Ehrenamtlichen steigt. Gleichzeitig zeigt sich, dass einige Einsprüche keine Grundlage haben und sich die Teams nicht mit den Regularien beschäftigen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, wurde die Einspruchsgebühr ab 2024 erhöht. Die bisherige Einspruchsgebühr in Höhe von 100,00 € wurde auf 200,00 € für Amateure und 500,00 € für Profis erhöht. Damit wird erstmalig in der Gebührenhöhe für Amateure und Profis unterschieden, was nachvollziehbar ist, da Amateure kein Geld mit dem Sport verdienen, Profis hingegen schon.
Außerdem werden die Erlöse aus den Einspruchsgebühren ab 2024 einem gemeinnützigen Zweck gespendet, was unterstreichen soll, dass keinerlei Profite mit der Bearbeitung von Einsprüchen gemacht werden sollen.